Baugenehmigung für euer Gartenhaus – das müsst ihr wissen!

das gartenhaus von guardi in anthrazit steht im vordergrund, dahinter ist eine idyllische landschaft mit einem See zu sehen
Lesedauer: 3 Minuten
Aktualisiert am

In dieser schwierigen Zeit der Coronakrise kann man sich mit seinen Lieben zu Hause Gedanken machen, wie denn der eigene Garten gestaltet werden soll. Ein Gartenhaus ist hierbei eine lohnenswerte und ansprechende Alternative. Bei der Planung kommt man jedoch schnell drauf, dass man immer auf verschiedenste Bauvorschriften in Österreich stößt, die einem das Leben nicht leichter machen. Wir haben uns für euch in das Dickicht der Paragrafen begeben und bringen ein wenig Licht ins Dunkel der Baugenehmigungen. Was ist in welchem Bundesland der Stand der Dinge, um euer Gartenhaus dort aufstellen zu dürfen? Wir fassen es für euch zusammen.

Vorschriften zum Gartenhaus nach Bundesländern

Burgenland

Die Errichtung und Änderung von Gebäuden unter 200m² Wohn-/Nutzfläche ist schriftlich anzuzeigen. Hinzu kommt die Vorlage etwaiger Baupläne und die Zustimmung aller Grundstückseigentümer die sich weniger als 15m von den Baufronten entfernt befinden.

Vgl. Burgenländisches Baugesetz 1997, §17

Kärnten

In Kärnten sind „bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung dienen“ bis zu einer Grundfläche von 40m² und 3,5m Höhe von frei von einer Bewilligung. Wir halten diese Auslegung für etwas wage und empfehlen euch die Konsultierung der entsprechenden behördlichen Stellen in eurer Gemeinde.

Vgl. Kärntner Bauordnung 1996 §7, 1, h) & p)

Niederösterreich

Die Niederösterreicher sind hier schon konkreter. Gerätehütten und Gewächshäuser mit weniger als 10m² Grundfläche und niedriger als 3m sind Bewilligungs-, Anzeige- und Meldefrei.  Erlaubt ist dabei eine Hütte pro vier Wohnungen in einem Wohngebäude, bei Reihenhäusern eine Hütte pro Wohnung.

Vgl. NÖ Bauordnung 2014 §17, 8

Guardi Gartenhaus steht auf einem Grundstück, dahinter ein Teich mit idyllischem Ambiente

Oberösterreich

Ihr wohnt in Oberösterreich? Hier ist die Bestimmung sehr bequem. Dient euer Bau nicht wohnlichen Zwecken lässt das Land Gebäude mit einer Grundfläche kleiner als 70m² zu.

ACHTUNG! Für alle Länder gilt, dass die Gemeinden das letzte Wort haben! In OÖ lassen die Gemeinden meist nur Hütten kleiner als 15m² zu, auch wenn die Bauordnung des Landes mehr Spielraum lässt.

Vgl. OÖ. Bauordnung 1994, §3, 2.5.

Salzburg

In seiner endlosen Weisheit hat das Land Salzburg vor wenigen Jahren eine Gesetzesnovelle erlassen, welche eingeschossige Nebenanlage mit weniger als 12m² Grundfläche, einer max. Seitenlänge von 4m und einer max. Höhe von 2,5m von einer Baubewilligung befreit. Davon ausgenommen sind z.B. Garagen.

Vgl. Baupolizeigesetz 1997, §2, 2.1.

Steiermark

Die grüne Steiermark – dort zählt euer Gartenhaus zu den „kleineren baulichen Anlagen“, wenn diese niedriger ist 3m und deren Gesamtfläche 40m² nicht überschreitet. Damit wäre diese bewilligungsfrei.

Vgl. Steiermärkisches Baugesetz, §21, 1.2. g) & h)

Tirol

In Tirol darf euer Gartenhaus oder der Geräteschuppen eine Grundfläche von bis zu 15 m² haben, bei einer max. Höhe von 2,8m. Voraussetzung dafür ist, dass diese von min. drei Seiten aus zugänglich ist.

ACHTUNG! Bewilligungsfrei heißt nicht anzeigefrei. In den meisten Bundesländer müsst ihr eure Bauten trotz der Freistellung von der Bewilligung wenigstens bei der Gemeinde anzeigen!

Vgl. Bauordnung 2018, §28, 2, g)

Vorarlberg

Auch Vorarlberg schließt kleine Nebengebäude mit weniger als 25 m² Grundfläche und einer Höhe kleiner als 3,5m von der Bewilligungspflicht aus, nicht aber von der Anzeigepflicht.

Vgl. Baugesetz §18, 1. a) & §19, a) bis c)

Wien

In Wien ist weder eine Bewilligung noch eine Bauanzeige notwendig, wenn euer Gartenhäuschen kleiner als 12m² und nicht höher als 2,5m ist.

Vgl. Bauordnung für Wien §62a, 1.5.

Gartenhaus – Allgemeines zur Errichtung

Im Grunde fahrt ihr also immer gut, wenn euer Gartenhaus nicht größer als 10 m² ist, denn je schwammiger die Formulierungen in den Bauvorschriften der Länder sind, desto eher sind wir geneigt, noch einmal die entsprechenden Stellen unserer Gemeinde zu konsultieren. Sicher ist sicher. Dies solltet eben auch deshalb tun, weil die tatsächlich erlaubten Maße in den einzelnen Ortschaften doch teils stark von den Landesbauordnungen abweichen.

Außerdem müsst ihr euch fragen ob 10 m² wirklich notwendig sind. Auf knapp 5 m² lässt sich schon einiges an Geräten, Werk- und Spielzeug verstauen, gerade wenn man auch die Vertikale in dem Gartenhaus nutzen kann. Und vergesst niemals den Faktor Nachbar. 15 Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind nicht 14,99 m. Und ein Betonfundament lässt sich nicht so einfach wieder versetzen. Doch wer die Regeln befolgt, hat am Ende nichts zu befürchten.

GUARDI Baugenehmigung Gartenhütte Gartenhäusschen Geräteschuppen Schuppen Salzburg Wien Vorarlberg

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23 Kommentare
  1. Günther sagte:

    Ich wohne in Salzburg und habe eine Gartenhütte bei der Gemeinde angezeigt. Wie lange muss ich auf eine Antwort auf warten, bzw. wann darf ich sie aufbauen?
    LG Günther

    Antworten
  2. Ingrid sagte:

    Guten Morgen,

    Ich plane in meinem Garten in NÖ ein Glashaus (Größe 9m2). Es würde Richtung Straße liegen (es gibt also keine Nachbarn im herkömmlichen Sinne). Per se habe ich schon ein kleines Gerätehaus (6m2) am Grundstück. Ist das möglich?

    Herzliche Grüße und Danke
    Ingrid

    Antworten
    • Corina sagte:

      Liebe Ingrid, danke für deinen Kommentar!😊 Es gibt einige bauliche Maßnahmen, die von der OIB-Richtlinie-4 gesetzlich vorgeschrieben sind. Jene musst du auf jeden Fall berücksichtigen. Liebe Grüße, dein GUARDI Team.

      Antworten
  3. Gerald sagte:

    Hallo!
    Ich bin im Burgenland zu Hause und möchte gerne eine Gartenhütte (ca. 7 m²) und eine überdachte Sitzgelegenheit am Grundstücksrand zu meinem Nachbar bauen. Die Gesamtfläche wird ca. 20-25 m² dann sein. Die Höhe des Daches bei der Gartenhütte sowie bei der Überdachung wird ca. 2,45 m sein. Ist die Höhe an der Grundstücksgrenze zum Nachbar überhaupt möglich?

    Antworten
  4. Astrid Limberger sagte:

    Hallo, ich plane in meinem Garten in Wien ein Gartenhaus mit Sauna (Elektro-Ofen) unter 12m2 und 2,50 Höhe. Wie weit muss ich von der Grundstückgrenze der Nachbarn entfernt sein? Kann ich nach Einigung mit den Nachbarn direkt an die Grenze bauen? Danke und lg Astrid

    Antworten
    • Karin sagte:

      Liebe Astrid, generell beträgt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze in Wien mit 3 Metern geregelt, „sofern der Nachbar nicht einem geringeren Abstand zustimmt“. Frage am besten noch bei der zuständigen Behörde nach, ob dieser auch für dein Gartenhaus gilt. Liebe Grüße, dein GUARDI Team

      Antworten
  5. Stefan sagte:

    Hallo,

    ich möchte ein Gartenhaus aus Metall aufstellen ca. 9m2. Wie weit muss es in NÖ vom Nachbarsgrund entfernt sein ich habe jetzt nach hinten und zum Nachbarn 2m eingehalten, passt das?

    Antworten
    • Karin sagte:

      Lieber Stefan, der genaue Abstand zur Grundstückgrenze ist bei einem Gartenhaus nicht genau angegeben. Generell beträgt der Mindestabstand zu den Nachbarn je nach Bundesland zwischen 2,5 und 3 Metern. Frage am besten noch bei der zuständigen Behörde nach. Liebe Grüße, dein GUARDI Team

      Antworten
  6. Karl Mayrhofer sagte:

    Ich möchte bei meinen Teich eine Blockhütte 2,2 × 2,1m und einer Höhe von ca. 2,3m bauen. Brauche ich eine Genehmigung oder Bauanzeige ? ( OÖ )

    Antworten
    • Karin sagte:

      Lieber Karl, in der oberösterreichischen Bauordnung wird unter §3 Abs 2 Z 5 angeführt, dass eine Baubewilligung für „Garten- und Gerätehütten“ notwendig ist. Frage am besten noch einmal bei der Behörde nach, ob dies bei der Größe von 2,2 x 2,1m auch notwendig ist. Liebe Grüße, dein GUARDI Team

      Antworten
    • Karin sagte:

      Lieber Niko, laut §62a der Bauordnung für Wien braucht man bei Gartenhäuschen von höchstens 12m2 und einer Höhe bis zu 2,50m weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige. Die genaue Anzahl der Gartenhäuser wird hier allerdings leider nicht genannt. Wir würden dir raten, dies noch einmal bei einem behördlichen Amt nachzufragen. Liebe Grüße, dein GUARDI Team

      Antworten
  7. Esther sagte:

    Wir leben in Wien und haben ein schmales Geundstück zwischen zwei Straßen. Vorne steht das Haus, hinten hätten wir gerne einen Schuppen. Wie weit vom Nachbarn bzw der Straße muss das Gartenhäuschen weggerückt werden? Danke!

    Antworten
    • Guardi Experts sagte:

      Liebe Esther,
      danke für deine Anfrage. Grundsätzlich ist ein Abstand von 2 Metern zum Grundstück des Nachbarn einzuhalten – nach Rücksprache mit diesem kann es aber geringer ausfallen 😉 Bzgl. dem Abstand zur Straße ist es sinnvoll, direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, da es hierbei zu Unterschieden kommen kann.
      lg dein guardi-Team

      Antworten
  8. Paul sagte:

    Guten Morgen!
    Ich leben in Wien und möchte ein Gartenhäuschen errichten. Hinein soll eine Werkbank und Werkzeug. Für den Winter würde ich diese gerne beheizen wollen. Ist das erlaubt?
    Liebe Grüße, Paul

    Antworten
  9. Esther Hummer sagte:

    Ich habe eine Frage, wie sieht es mit einer Gartensauna aus? Wir leben in der Steiermark und würden gerne ein Saunafass mit einem Holzofen aufstellen. Braucht man dazu eine Genehmigung vom Rauchfangkehrer?

    Antworten
    • Karin sagte:

      Liebe Esther, laut dem Steiermärkischen Baugesetz sind Nebengebäude (dazu zählen auch Garten- und Gerätehütten) bis zu einer Gesamtfläche von insgesamt 40 m² lediglich meldepflichtig, sofern keine Nachbarrechte im Sinn des § 26 Abs. 1 Z 1 und 2 berührt werden. Bzgl. der Genehmigung von einem Rauchfangkehrer raten wir dir, einfach bei der Behörde direkt nachzufragen 🙂 Liebe Grüße, dein GUARDI Team

      Antworten

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