Wem gehört der Zaun an der Grenze?

Zwei Männer reichen sich über einen Aluminiumzaun in anthrazit hinweg die Hände
Lesedauer: 4 Minuten
Aktualisiert am

Fragen über Fragen kommen auf, wenn man ein Grundstück erwirbt oder ein Haus baut. Der Eigentümer ist plötzlich mit Fragen konfrontiert, die er bis dato noch nie zuvor gehört oder angedacht hat. Themen die einen in so einem Fall für gewöhnlich überkommen, sind die Einfriedungspflicht und das Nachbarschaftsrecht. Besonders mit Paragraphen & Co sind viele auf Kriegsfuß. In folgendem Blogbeitrag haben wir versucht, etwas Licht in die Materie der Einfriedung zu bringen.

Grenzen, Einfriedung, Sichtschutz & Co.

Viele Wörter, die einem im Kopf herumschwirren, wenn es darum geht, was in puncto Grundstück sein muss und was nicht. Da sich bei den GUARDI-Produkten alles rund um das Haus und Wohnen dreht, möchten wir Ihnen aufzeigen, wie es hierbei in Rechtssachen bestellt ist. In einem unserer vergangenen Beiträgen haben wir bereits die Frage thematisiert, ob und wann ein Grundstück eingefriedet werden muss, und wenn ja, wie.

Bleistiftzeichnung eines Einfamilienhauses

Woran erkennt man eigentlich, wem ein Zaun bzw. eine Einfriedung gehört?

Aber back to basics: Wiederholen wir noch einmal das Grundlegende: Gesetzlich vorgeschrieben ist die rechtsseitige Einfriedungspflicht. Wenn euer Grundstück und das eures Nachbarn unmittelbar nebeneinanderliegen, muss jeder Grundstücksbesitzer an der rechten Seite für eine entsprechende Abteilung sorgen. Hier gilt: Die von der Straße aus gesehene rechte Seite zählt (Quelle: § 858 ABGB).

Da diese Einfriedung auf dem Grundstück verpflichtend vom Eigentümers verfolgt werden muss, ist dieser alleiniger Eigentümer dieser Begrenzung. Aus diesem Grund ist er auch allein zur Instandhaltung dieser verpflichtet. Erhaltungspflichten eines Zaunes oder einer Mauer bestehen nur insoweit, dass der Nachbar vor einem Schaden aufgrund eines beschädigten oder veralteten Zaunes bewahrt wird.

  • Tipp: Als drohender Schaden für den Nachbar, gelten das Eindringen von Tieren oder Personen, Verletzungsgefahr oder herabfallende Mauerteile. Nur in solchen Fällen besteht Erhaltungspflicht.

So weit so gut. Aber was macht man, wenn zwischen zwei Grundstücken nur eine Begrenzung liegt und niemand weiß, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft? Woran erkenne ich, wem der Gartenzaun oder die Gartenmauer gehört? Auch hier hat das ABGB in Österreich eine Regelung: Das Gesetz legt fest, dass jegliche Art einer Scheidewand zwischen zwei benachbarten Grundstücken, als gemeinschaftliches Eigentum angesehen wird, wenn keine Kennzeichen Gegenteiliges beweisen (Quelle: § 854 ABGB).

Zaunmodell Plissée in weiß auf Betonfundament montiert, umrahmt mit weißen Steinen

Welche Kennzeichen können das sein?

„Ist die Stellung einer Scheidewand von der Art, daß die Ziegel, Latten oder Steine nur auf einer Seite vorlaufen oder abhängen; oder sind die Pfeiler, Säulen, Ständer, Bachställe auf einer Seite eingegraben; so ist im Zweifel auf dieser Seite das ungeteilte Eigentum der Scheidewand (…)“ – Quelle: (§ 857 ABGB)

Also zusammengefasst: Wenn Ziegel, Latten oder Steine nur einseitig vorhanden sind, dann ist das ein Anzeichen dafür, dass dies die Seite des Besitzers ist. Ebenso gilt, wenn Pfeiler oder Säulen einer Mauer oder eines Zaunes, nur auf einer Seite dieser Begrenzung im Boden verankert sind. Ist am Zaun oder der Mauer nicht ersichtlich, wem diese gehört, dann ist die Begrenzung gemeinschaftliches Eigentum beider Nachbarn.

Wie funktioniert eine gemeinschaftliche Begrenzung?

Ein Zaun, eine Mauer, eine Hecke und dergleichen, die sich genau an der Grundstücksgrenze befinden, gehören somit beiden Nachbaren zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass beim Miteigentum jeder der beiden Nachbarn ein „Benutzungsrecht“ bis zur Hälfte der Dicke hat. Man muss jedoch darauf achten, dass der andere nicht im Gebrauch seines Anteils gestört wird. Auch notwendige Erhaltungsarbeiten müssen sich die Miteigentümer teilen.

  • Tipp: Sollte eine gemeinschaftliche Mauer beschädigt oder zerstört werden, und von nur einem Nachbar wieder errichtet werden, liegt diese dennoch in beiderseitigem Eigentum. Die Kosten müssen jedoch gemeinschaftlich getragen werden.

Lamellenzaun Trento in weiß mit blauen Säulen

Was, wenn Uneinigkeiten mit der Nachbarschaft herrscht?

Auch wenn grundsätzlich Regelungen und Vorschriften bezüglich Einfriedung und Besitz vorliegen, können trotzdem unklare Fälle vorliegen. Sind sich Nachbarn über gemeinschaftliche Grundstücksgrenzen nicht einig, sind Streitigkeiten und Konflikte vorprogrammiert. Dass dies ärgerlich ist, liegt auf der Hand. Um die Nachbarschaft jedoch nicht komplett gegen sich aufzubringen, ist es anzuraten eine Lösung zu finden.

  • Tipp: Trennt eine Grenzmauer zwei Grundstücke und liegen dennoch Streitigkeiten vor, kann sich der benachteiligt Fühlende auf seine Kosten ein Gutachten, ein sogenanntes Grenzattest, ausstellen lassen.

Mithilfe eines Grenzattests werden Grundstücksgrenzen behördlich festgelegt und dadurch unklare Fälle gelöst. Wenn Rechte und Pflichten geklärt sind, und ihr vor der Frage steht, welcher Zaun es denn nun werden soll, sind wir euch gerne behilflich.

Ihr seid auf der Suche nach einer Lösung für euer Grundstückgrenze? GUARDI setzt auf hochwertige Produkte aus Aluminium für euren Garten bzw. euer Grundstück. Die fachlich ausgezeichnet ausgebildeten MitarbeiterInnen beraten euch gerne vor Ort mit einem kostenlosen Ausmesstermin. Diesen könnt ihr sehr einfach HIER vereinbaren. Ihr habt trotzdem noch weitere Fragen zu rechtlichen Fragestellungen? Schreibt sie in die Kommentare, sodass alle LeserInnen etwas davon haben 🙂

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13 Kommentare
  1. Elsa Horneke sagte:

    Hallo und danke für diesen tollen Beitrag! Wir sind vor Kurzem in unser neues Haus gezogen und haben uns die Frage gestellt, wer eigentlich den neuen Zaun ersetzen muss! Gut zu wissen, dass der Grundstückbesitzer auf der rechten Seite für eine Abteilung sorgen muss! Jetzt lassen wir nur noch das Grundstück mithilfe einer GPS Vermessung abmessen und nehmen noch paar Renovierungen vor. LG Elsa

    Antworten
    • Guardi Experts sagte:

      Hallo Elsa!
      Danke für dein Feedback! Wir freuen uns, das zu hören und wünschen dir alles Gute! Liebe Grüße, Dein GUARDI Team

      Antworten
  2. Oscar Albrecht sagte:

    Vielen Dank für den Beitrag! Wenn ein neues Haus erworben wird und es Unstimmigkeiten gibt, hilft hierbei auch ein Vermessungsbüro. Gesicherte Grundgrenzen fallen in dessen Tätigkeitsbereich! Gerade wenn man einen Anbau plant, dann ist man auf der sicheren Seite.

    Antworten
    • Karin sagte:

      Lieber Oscar! Vielen Dank für die wichtige Info, wir freuen uns immer über den Austausch hier! Das hilft bestimmt vielen anderen Lesern weiter! Liebe Grüße Dein GUARDI Team

      Antworten
  3. Chris Jagoditsch sagte:

    Mein Nachbar baut auf der rechten Seite seines Grundstückes einen Garten—–zaun. Die Mauer hierfür wird sich zur Gänze auf meinem Grund befinden. Ist das in Ordnung????

    Antworten
    • Karin sagte:

      Lieber Chris! Leider finden wir auf die schnelle keine Antwort auf diese Frage, deshalb würden wir uns mit diesem Problem an die zuständige Behörde wenden. Damit auch wirklich alles richtig abläuft und Du richtig informiert wirst. Liebe Grüße Dein GUARDI Team

      Antworten
  4. Noah sagte:

    Wenn ich es richtig verstanden, gehört der Zaun jemandem, wenn es klar ist, welche Seite die Seite des Besitzers ist. Ich überlege nämlich, ob ich einen Zaun auf meinem Grundstück baue. Ich werde aber auf die Grenzen achten.

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  5. Alex sagte:

    Hallo!
    Wenn ich ein Grundstück erwerben möchte, wo bereits links und rechts davon gebaut und jeweils ein Zaun von den Nachbarn errichtet wurde, kann ich dann verlangen, den rechten Zaun zu entfernen, damit ich meinen eigenen aufstellen kann?
    Danke und LG
    Alex

    Antworten
    • Rene sagte:

      Lieber Nico,
      am sichersten ist es, wenn du gleich beim Nachbarn oder am örtlichen Gemeindeamt nachfragst. So sind falsche Informationen im Vornherein ausgeschlossen. LG dein GUARDI-TEAM

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  6. finn sagte:

    Über einen Teilerbschein verfüge ich. Möchte den geltend machen Da ich den geltend machen möchte und es noch kein Haus da steht, wäre wohl sinnvoll das Grundstück zu verkaufen. Denn Bauen ohne Hilfe ist eine Quälerei. Für die Tipps zur Begrenzung herzlichen Dank!

    Antworten
  7. finn sagte:

    Dankbar für die Hinweise! Ich möchte unser Grundstück bebauen lassen. Die Kinder brauchen doch ihren Spielplatz, dazu, wie gesagt, ist eine Vermessung nötig. Dies könnten ja vielleicht alle Unverständlichkeiten mit den Nachbarn auch klären.

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