Grundstück einzäunen- Vorschriften

Drei Männer planen ein Grundstück, auf einem weißen Tisch liegen mehrere Pläne
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Aktualisiert am

Hoch, niedrig, lebend oder aus Holz! Aluminium- und Drahtzäune gibt es in allen Farben, Formen und Größen. Je unterschiedlicher Zäune aussehen können, desto vielfältiger sind auch die Beweggründe fürs Einzäunen: Die einen sollen unliebsame Besucher fernhalten, neugierige Blicke abschirmen oder Grundstücksgrenzen markieren. Andere errichten Zäune allein wegen dem Gesamtbild. Für viele sind sie aus Sicherheitsgründen unverzichtbar. Wichtiger als die Optik eines Zauns ist für Grundstücksbesitzer aber zu wissen, ob man Grundstücke einzäunen muss. Und wenn ja, wie?

Gesetzliche Regelung zur Einfriedungspflicht

Egal, aus welchen Gründen Sie sich für oder gegen einen Zaun entscheiden: Das sogenannte „Einfrieden“ eines Grundstücks bleibt den Besitzern überlassen. Gewisse gesetzliche Regelungen wurden jedoch aus Rücksicht auf die Nachbarschaft im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) festgeschrieben. So besagt § 858 des ABGB:

Es ist (…) jeder Eigentümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Einschließung seines Raumes, und für die Abteilung von dem fremden Raume zu sorgen.

Das bedeutet, dass jede/r Grundstückseigentümer/in grundsätzlich auf der rechten Seite – von der Straße vor dem Haupteingang gesehen – seines Grundstücks eine Abgrenzung zum Nachbargrundstück vornehmen muss. Dabei ergibt sich die Art der Einschließung aus dem üblichen Ortsgebrauch. Im Gesetzestext wird nicht berücksichtigt, dass die Haupteingänge benachbarter Grundstücke auch an verschiedenen Seiten liegen können. Daher müssen in diesem Fall Nachbarinnen/Nachbarn einvernehmlich entscheiden, wer an welcher Seite eine Abgrenzung errichtet. Bezüglich aller anderen Grundstücksgrenzen gibt es keine gesetzlich festgelegten Regelungen. Auch hier ist das Einvernehmen entscheidend.

Man erkennt einen Baurbeiter der gerade eine Skizze anfertigt

 

Weitere gesetzliche Regelungen…

Auf Ebene der Bundesländer und der Gemeinden gibt es eigene Regelungen zur Einfriedung von Grundstücken, die selbstverständlich beachtet werden sollten. Neben der im ABGB festgeschriebenen rechtsseitigen Einfriedungspflicht, kommen weitere individuelle Vorschriften zum Tragen.

GUARDI Tipp: Informiert euch rechtzeitig bei eurer Gemeinde über geltende Bauordnungen. Damit können sowohl Missverständnisse, als auch Unsicherheiten aus dem Weg geschafft werden!

Vor allem bei dem Aussehen und der Höhe von Zäunen gibt es von den 9 verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften, die einzuhalten sind. In den Bauordnungen der Bundesländer ist ersichtlich, welche Einfriedungen – also Zäune oder Grenzmauern – zulässig sind. Ab einer gewissen Höhe beispielsweise müssen Baubewilligungen beantragt werden, da die jeweiligen Grenzen natürlich auch in das Bild der Nachbarschaft passen müssen. Wir haben euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Was muss aus rechtlicher Sicht bei der Einfriedung beachtet werden?

Egal, wofür ihr euch schlussendlich entscheidet, die folgenden beiden Punkte solltet ihr jedenfalls immer beachten:

  1. Rechtsseitige Einfriedungspflicht (§ 858 ABGB)
  2. Individuelle Bauvorschriften und Regelungen auf Ebene der Bundesländer
Burgenland Bgld. BauVO 2008 § 41 Bgld. BauVO 2008
Tirol TBO 2018 § 28 Abs 2 lit. b TBO 2018
Steiermark Stmk. BauG § 11 Stmk. BauG
Salzburg BauTG 2015 § 41 BauTG 2015
Vorarlberg Baugesetz Vorarlberg § 9 BauG

§ 19 lit. f BauG

Wien BO für Wien § 62a Abs 1 Z 21 BO für Wien
Kärnten Kärntner Bauordnung 1996 § 7 Abs 1 lit. j K-BO 1996
Oberösterreich OÖ Bauordnung 1994 § 4 Abs 2 lit. 5 Oö. BauO 1994
Niederösterreich NÖ Bauordnung 2014  § 18 Abs 1a Z 1

§ 15 Abs 1 lit. b NÖ BO 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu guter Letzt kann auch ein gutes Nachbarschaftsverhältnis entscheidend für ein reibungsloses und friedvolles Bauen und Wohnen sein. Auch hier haben wir die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst.

Welcher Zaun passt zum Haus?

Nachdem nun die rechtlichen Aspekte geklärt sind, geht es auf die Suche nach dem passenden Zaun für euer Grundstück. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten! Wir haben die wichtigsten Tipps HIER für euch zusammengefasst.

GUARDI steht nicht nur für die qualitativ hochwertigsten Produkte, sondern auch für ein Produktsortiment mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten, bei dem keine Wünsche offen bleiben.  Hier geht’s zu unseren verschiedenen Zaunmodellen:

Guardi Mitarbeiter beim Aufstellen eines Linea Zaunelements

Größere Investitionen möchte man idealerweise nur einmal im Leben tätigen. Besonders bei der Planung und Gestaltung des hauseigenen Außenbereichs, wo Zaun und Co. auch den widrigsten Wetterbedingungen trotzen müssen, ist die Qualität der Produkte entscheidend. Wir setzen hierbei auf den Werkstoff Aluminium, welcher nicht nur durch seine Nachhaltigkeit überzeugt, sondern auch einige Vorteile mit sich bringt:

  • rostfrei
  • beständig gegen UV-Strahlung
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