Hier finden Sie unsere AGBs

AGB'S

Bei uns gibt es kein Kleingedrucktes, das mühsam durchgelesen und entschlüsselt werden muss.

Denn wir verzichten zu Gunsten unserer Kunden auf AGB's und versteckte Paragraphen. Selbstverständlich gelten dennoch alle rechtlichen Ansprüche für Sie.

 

Für unsere Geschäftspartner gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Leistungen der GUARDI GmbH als Inhaberin der nachfolgenden drei Verkaufsstätten in

  • 1010 Wien, Singerstraße 16/4,
  • 2201 Gerasdorf, Fachmarktzentrum, G3 Platz 1,
  • 4061 Pasching, Kremstal Bundesstraße 9,

 

erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind für die GUARDI GmbH nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für abweichende AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden.

 

Die AGB der GUARDI GmbH sind dauerhaft auf www.guardi.at abrufbar und können dort jederzeit vom Kunden abgespeichert oder ausgedruckt werden. Bei Bestellungen werden sie dem Kunden zudem mit der Bestellbestätigung an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Als Kunden gelten ausschließlich Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich.

 

2. Vertragspartner

Informationen zur GUARDI GmbH:

       Firmenwortlaut:                 GUARDI GmbH

       Firmenbuchnummer:       185007w

       Firmenbuchgericht:          Handelsgericht Wien

       UID:                                            ATU48102208

       Adresse:                                   Singerstraße 16/4, 1010 Wien

       Website:                                  www.guardi.at

       E-Mail:                                      office@guardi.at

       Telefon:                                    050 58 90

       Fax:                                            050 58 90-951

 

3. Angebot / Vertragsabschluss

1.   Die Angaben zu Waren und Preisen - auch für Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben - sind freibleibend und unverbindlich.

2.   Die Angebote der GUARDI GmbH sind unverbindlich. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung der GUARDI GmbH als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.

 

4. Preise und Versandkosten

1.   Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angeführten Preise. Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Österreich (Bruttoverkaufspreise).

2.   Die Kosten der Montage oder Aufstellung sind in den angeführten Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können gegen ein von der GUARDI GmbH gesondert bekannt zu gebendes Entgelt vereinbart werden.

3.   Die Kosten der Lieferung bzw. Zustellung der bestellten Ware sind grundsätzlich nicht in den Preisen der GUARDI GmbH enthalten. Der Kunde hat somit zuzüglich zum Kaufpreis für jeden gekauften Artikel zusätzlich die vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilten Transportkosten und Versandgebühren zu tragen.

4.   Der Gesamtpreis setzt sich sohin aus dem Auftragswert der Waren, den pauschalen Transportkosten, Versandkosten, der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälligen Kosten für Montage oder Aufstellung zusammen.

 

5. Fälligkeit, Zahlung, Verzug

1.   a)   Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises bereits bei bzw.   

              vor Vertragsabschluss.

       b)   Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

       c)   Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der GUARDI GmbH als

              geleistet.

2.   Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich die GUARDI GmbH das Recht vor, die Kreditkarte zu prüfen.

3.   Sofern der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Gesamtpreises in Zahlungsverzug gerät, hat er der GUARDI GmbH Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.   Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von 20€ für die 2. Mahnung, 30€ für die dritte Mahnung zu ersetzen. Die erste Mahnung/Zahlungsaufforderung dient der Erinnerung an die Bezahlung und ist kostenfrei. Nach erfolgloser dritter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde zu ersetzen hat.  

5.   Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der GUARDI GmbH sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der GUARDI GmbH stehen, gerichtlich festgestellt oder von der GUARDI GmbH anerkannt sind. Ausschließlich in diesen Fällen besteht für den Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

 

6. Eigentumsvorbehalt

1.  Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum der GUARDI GmbH. Bis dahin sind sie somit nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung der GUARDI GmbH zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung.

2.  Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gepfändet werden, ist der Kunde verpflichtet sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die GUARDI GmbH von der Pfändung zu verständigen.

3.  Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert der Kunde der GUARDI GmbH nach Terminvereinbarung den Zutritt zu seinem Haus bzw. Wohnung oder Büro zu. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so ist die GUARDI GmbH - nach ihrer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrages - berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.

 

7. Lieferung und Lieferbeschränkungen

1.   Die Lieferung erfolgt ab dem Lager der GUARDI GmbH in Adama Mickiewicza 108, 38-200 Jaslo. Die Lieferung der bestellten Waren und Leistungen erfolgt mit einer verkehrsüblichen Versendungsart (per Postversand oder Lkw durch die GUARDI GmbH, deren Erfüllungsgehilfen oder durch eine von dieser beauftragten Spedition).

2.   Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der GUARDI GmbH verlassen hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde jegliches Risiko des Unterganges auf dem Transportweg. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr erst über, sobald die Ware vom Beförderer an diesen bzw. an einen von diesem bestimmten Dritten übergeben wurde, sofern der Verbraucher nicht selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen hat, ohne dabei die von der GUARDI GmbH vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeiten zu nutzen.

3.   Zum Auspacken, Aufstellen oder Montieren ist die GUARDI GmbH nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart.

4.   Die GUARDI GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und ohne dass dem Kunden hierfür zusätzliche Lieferkosten berechnet werden. Die GUARDI GmbH behält sich allerdings vor, mehrere bestellte Artikel in einer Lieferung zusammenzufassen.

5.   Der Kunde hat die Möglichkeit, Transport-, Um- und Verkaufspackungen im Sinne der Verpackungsverordnung, beschränkt auf Verpackungen der Art, Form, Größe und solcher Waren, die im Sortiment der GUARDI GmbH geführt werden, zurückzugeben. Macht der Kunde von der Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch, ist vereinbart, dass er selbst auf eigene Kosten und Gefahr die Verpackung einer im Sinne der Verpackungsverordnung zulässigen Verwendung zuführt.

 

8. Lieferfristen und -termine

1.   Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch vor dem Datum der Erfüllung sämtlicher dem Kunden obliegenden vertraglichen Nebenverpflichtungen, wie insbesondere der Beibringung aller behördlichen Genehmigungen.

2.   Nach der Annahme der Bestellung wird ein Liefertermin vereinbart. Die Lieferfristen und -termine werden von der GUARDI GmbH nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Geringfügige Lieferzeitüberschreitungen hat der Kunde zu akzeptieren.

3.   Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend, wird ein Ersatztermin bekanntgegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum so bekannt gegebenen Termin zu übernehmen. Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese Bestätigung verbindlich für den Kunden.

4.   Wird die Ware auch beim Ersatztermin nicht übernommen, hat die GUARDI GmbH das Recht ihrer Wahl entweder die Ware bei ihr auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3 % des Rechnungsbetrages (zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einen möglichen Mindererlös von 20 % des Kaufpreises zu zahlen hat; das Recht der GUARDI GmbH zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

9. Widerrufs- und Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Bestellungen im Fernabsatz und bei Auswärtsgeschäften

1.   Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können von einem im Fernabsatz sowie bei Auswärtsgeschäften geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag schriftlich (mit E-Mail an office@guardi.at oder Brief an GUARDI GmbH, Singerstraße 16/4, 1010 Wien) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat oder bei Teillieferungen die letzte Ware in Besitz genommen hat.

 

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist muss der Kunde eine eindeutige Rücktrittserklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail), an

 

                        GUARDI GmbH

                        Singerstraße 16/4

                       1010 Wien

                        E-Mail: office@guardi.at

                        Fax: 050 58 90-951

 

übermitteln. Zur Wahrung dieser Frist reicht es aus, dass der Kunde seine Rücktrittserklärung vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist absendet. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

2.   Folgen des Rücktritts

a)   Rücksendung der Waren

Die empfangenen Waren müssen vom Kunden unverzüglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er der GUARDI GmbH seine Rücktrittserklärung übermittelt hat, zurückgesendet werden. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Waren innerhalb dieser Frist abgesendet werden.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware an die GUARDI GmbH sind vom Kunden zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Der Versandbeleg dient als Nachweis, da die Rücksendung gegebenenfalls vom Kunden zu beweisen ist.

 

b)   Im Falle des Rücktritts erfolgt eine gänzliche Rückerstattung aller Zahlungen für die erworbenen Waren, die die GUARDI GmbH vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen hiervon sind zusätzliche Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der GUARDI GmbH angebotene günstige Standardlieferung gewählt hat). Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die GUARDI GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis diese die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesendet wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Für diese Rückzahlung verwendet die GUARDI GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte verrechnet.

 

c)   Die Ware muss in neuem, ungenütztem und wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Bei beschädigten oder durch Gebrauchsspuren beeinträchtigten Artikeln oder sofern deren Verpackung beschädigt ist, behält sich die GUARDI GmbH von der zurückzuerstattenden Zahlung ein angemessenes Entgelt für die Minderung des Verkehrswertes ein, sofern diese Wertminderung auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaft und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Dieser Abzug der Wertminderung kann den zurückzuerstattenden Wert bis auf null herabsetzten, wenn die Ware durch die Prüfung einen vollständigen Wertverlust erleidet.

 

3.    Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Ebenso kommt Kunden, die keine Verbraucher iSd § 1 KSchG sind, kein Widerrufsrecht zu. 

 

4.   Widerrufsformular

10. Gewährleistung, Haftung / Schadenersatz

1.   Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen.

 

2.   Auftretende Mängel sind - ohne dass für den Kunden, der Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekanntzugeben. Wenn der Kunde Unternehmer ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängeln zustehenden Ansprüche zu rügen. Bei der Überprüfung festgestellte Mängel sind der GUARDI GmbH unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mit Foto bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und für in Ordnung befunden. Der Kunde kann jedenfalls zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, sofern dies nicht unmöglich und für die GUARDI GmbH nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

 

3.   Liegt ein Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe vor und erfolgte bei einem Geschäft mit einem Unternehmer eine fristgerechte Mängelrüge iSd Punkt 11.2., gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren ab Übergabe der Ware.

 

4.   Von der Gewährleistung ausgeschlossen werden u.a., aber nicht ausschließlich, Mängel, die bedingt sind durch:

a)  einen unsachgemäßen Aufbau des Produktes, dessen fehlerhafte Montage oder unsachgemäße Handhabung;

b)  eine Verwendung von Material, das nicht der Aufbauanleitung entspricht;

c)  Schäden aufgrund von unsachgemäßer Behandlung während und nach den Montagearbeiten;

d)  unsachgemäße Befestigungen, Fundamente, Gründungen, Sturmschäden, höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder anderweitig gewaltsame Einwirkungen;

e)  bauseitige Veränderungen am Artikel;

f)  Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehender Mängel;

g)  unzureichende Pflege des Holzes/der Metalle;

h)  fehlerhafter Holzanstrich/Metallanstrich;

i)  Holzschäden und Verfärbungen aufgrund unzureichender Belüftung;

j)  Schäden aufgrund von Überschreitungen der Belastungsgrenzen (z.B. Schneelasten);

k)  Frost;

l)  gewerbliche Nutzung;

m)  Elektroarbeiten, welche nicht von einem gewerblich berechtigten Fachbetrieb vorgenommen wurden.

 

5.   Zu Schadenersatz ist die GUARDI GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GUARDI GmbH ausschließlich für Personenschäden.

 

11. Bekanntgabe von Adressänderungen, Geistiges Eigentum

1.   Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

2.   Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der GUARDI GmbH; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Die GUARDI GmbH hat die Bildnutzungsrechte der verkauften Ware auch wenn diese Aufnahmen einen Privaten Bereich des Käufers zeigen. Dieses Recht gilt bis auf schriftlichen Wiederruf des jeweiligen Kunden unter Bezugnahme auf die jeweiligen Fotos.

 

12. Mehrere Kunden

1.   Mehrere Kunden haften für die Erfüllung aller in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

2.   Die GUARDI GmbH ist berechtigt, nach eigener Wahl an einen von mehreren Kunden mit Wirkung für alle Kunden, rechtserhebliche Mitteilungen zu richten, sofern nicht Mitteilungen an einen anderen Kunden ausdrücklich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine allfällige Rückzahlung einer Zahlung.

 

13. Verbraucherschlichtung, Streitbeilegungsverfahren

1.   Gemäß § 19 Abs 1 AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) weist die GUARDI GmbH darauf hin, dass die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (verbraucherschlichtung.at) als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme an der Verbraucherschlichtungsstelle ist freiwillig und nicht zwingend.

2.   Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über folgenden Link erreichbar:

 

http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

Die GUARDI GmbH ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bei diesbezüglichen Fragen können Sie die GUARDI GmbH unter der E-Mail-Adresse office@guardi.at kontaktieren.

 

14. Sonstige Bestimmungen, Rechtswahl und Rechtsstand

1.   Erfüllungsort sowohl für die Leistung der GUARDI GmbH als auch die Gegenleistung des Kunden ist der Geschäftssitz der GUARDI GmbH, Singerstraße 16/4, 1010 Wien.

2.   Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.

3.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist vielmehr in eine Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht.

4.   Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

5.   Zur Entscheidung aller mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Geschäftssitz der GUARDI GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die GUARDI GmbH hat jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist für Klagen gegen diesen jenes sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.